Montag, 26. Februar 2018

MOBILE - Apps und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Ab dem 25.5.2018 wird die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) europaweit ohne weitere Frist oder Umsetzung in nationale Gesetze direkt anwendbar. Jede Verarbeitung personenbezogener Daten wird im Rahmen des Anwendungsbereichs dann allein an den Maßstäben der DSGVO (sowie dem BDSG-neu) zu messen sein. Vielen Anbietern scheint jedoch noch nicht klar zu sein, dass insbesondere auch Apps von den zum Teil deutlich strengeren Anforderungen der DSGVO betroffen sind und welche Folgen ihnen bei Nichtbeachtung drohen.

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